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Die Besonderheiten des „Ostrentenrechts“

Die Facharbeitsgruppe „Ostrentenrecht“ im Bundesverband der Rentenberater e. V. beschäftigt sich mit den Besonderheiten des Rentenrechts, die auf die Überführung der Renten und Rentenanwartschaften aus der ehemaligen DDR zurückzuführen sind. Das möchte der Autor auch unter dem Überbegriff Ostrentenrecht verstanden wissen, nicht die Besonderheiten des weiteren osteuropäischen Raumes. Warum interessiert dieses Thema immer noch? Das liegt zum einen daran, dass es nach wie vor zehntausende Menschen gibt, die Ansprüche aus dem DDR-Sozialversicherungssystem haben. Zum anderen hat in der Verwaltung der Rentenversicherungsträger ein Generationswechsel stattgefunden. Viele Mitarbeiter mit dem Wissen aus der Sozialversicherung der DDR sind ausgeschieden und durch junge Mitarbeiter ersetzt worden, die keinen Bezug mehr zu dem alten DDR-Rentenrecht und den Unterlagen aus der ehemaligen DDR haben. Dadurch hat aus Sicht der Rentenberater die Fehlerquote in Versicherungsverläufen mit DDR-Anwartschaften zugenommen, bzw. Korrekturanträge bedürfen weitläufigeren Erklärungen, als noch vor einigen Jahren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 2 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-23
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