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Die „Digitale Unterlage für spätere Arbeiten“ – Teil 1
Building Information Modeling – BIM-Ziele

Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren, die „Unterlage für spätere Arbeiten“ in der Planungsphase eines Bauprojektes zu erstellen. Verschiedene Studien haben jedoch gezeigt, dass die Unterlage für spätere Arbeiten häufig gar nicht, zu spät und selten so erstellt wird, dass sie als effektives Arbeitsmittel Verwendung findet. Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung in der Baubranche und die Methoden des Building Information Modeling (BIM) bieten die Chance, die Umsetzung der Vorgaben der Baustellenverordnung wesentlich zu verbessern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-30
Dokument Die „Digitale Unterlage für spätere Arbeiten“ – Teil 1