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Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt in Kraft

Bewährtes bewahren, für Neues offen sein: Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint im Jahr 2019 erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten haben dies zum 01.01.2019 bereits vollzogen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-02
Dokument Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt in Kraft