Die Pflicht und das Recht zur Anwendung eines Verbundtarifs – Teil 1
Der Konflikt zwischen fehlender Vertragspartnerschaft in einem Verbundvertrag und der Pflicht zur Anwendung des Verbundtarifs durch die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung
Verbünde sind in Deutschland vielfach und in den unterschiedlichsten Formen vertreten. Häufig bezieht sich die Zusammenarbeit dabei zumindest auch auf die Anwendung gemeinsamer Tarife sowie eine Einnahmenaufteilung. Zu diesem Zweck bestehen zwischen den Verbundunternehmen vertragliche Regelungen in Form eines Verbund- bzw. Kooperationsvertrages und eines Einnahmenaufteilungsvertrages. Die Anwendung eines bestimmten Tarifs ist auch durch die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung vorgegeben. Ein Konflikt entsteht dabei dann, wenn ein Unternehmen Inhaber einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung mit Vorgabe der Anwendung des Verbundtarifs ist, aber keine vertraglichen Vereinbarungen mit den übrigen Verbundunternehmen vorliegen. Wie dieser Konflikt zu lösen ist, soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |