• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die Reform der Notfallversorgung 2.0
Rahmenbedingungen und gesetzgeberische Möglichkeiten

Die Reform der Notfallversorgung stand schon auf der Agenda der Vorgängerregierung. 2018 wurden erstmals Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt. Bis Mitte diesen Jahres ist politisch bei diesem Reformprojekt nicht mehr viel passiert, obgleich die Herausforderungen in diesem Bereich weiter zunehmen. Berichte von Fachkräftemangel, überfüllten Notaufnahmen und Rettungsdiensten, die am Limit arbeiten finden sich regelmäßig in der Tagespresse. Aufgrund der Entscheidung des BSG zur Sozialversicherungspflicht sogenannter Poolärzte im kassenärztlichen Notfalldienst haben einige Kassenärztliche Vereinigungen einzelne Notfallpraxen geschlossen oder die Sprechzeiten verkürzt. Die Notfallversorgung steht ohne Zweifel unter Druck. Die im Mai 2022 eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat sich in ihrer vierten und neunten Stellungnahme dem „Großprojekt“ Reform der Notfallversorgung gewidmet. Nachdem sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt haben, muss sich die Politik nunmehr dem unmittelbar damit verknüpften Bereich der Notfallversorgung widmen. Aber auch die Rechtsentwicklung ist seit den ersten Reformplänen vorangeschritten. So hat sich die Rechtsprechung erstmals grundlegend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes, als Teil der Notfallversorgung, auseinandergesetzt. Sukzessive wurden auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Berufsgruppe der Notfallsanitäter erweitert. Der Aufsatz würdigt die Reformpläne kritisch und unterbreitet weitere Lösungsvorschläge.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2023
Veröffentlicht: 2023-12-01
Dokument Die Reform der Notfallversorgung 2.0