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Die zivilgerichtliche Videoverhandlung im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz

Online-Verhandlungen via Zoom, bekanntlich ein Videokonferenzdienst eines US-amerikanischen Unternehmens? Unbefugt mit dem Smartphone aufgenommene Videomitschnitte eines emotional geführten Nachbarschaftsstreits, die auf YouTube und TikTok viral gehen? Und im Saal daneben: Analoge Verhandlungen in altehrwürdigen Gerichtssälen, die außer den Verfahrensbeteiligten niemand besucht? Diese Fragen zeigen: Die zivilgerichtliche Videoverhandlung befindet sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz. Der Beitrag adressiert die wesentlichen Themenfelder mit Blick auf § 128a ZPO de lege lata wie de lege ferenda.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-01
Dokument Die zivilgerichtliche Videoverhandlung im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz