EG-rechtliche Vorgaben
Die Rechtsvereinheitlichung auf EG-Ebene ist sowohl auf dem Gebiet der Informationstechnologien als auch im Umsatzsteuerrecht weit fortgeschritten. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass sich die Kommission zwei ehrgeizige Ziele gesetzt hat: Der Binnenmarkt soll vor allem dadurch verwirklicht werden, dass die nationalen Umsatzsteuergesetze in wesentlichen Punkten nicht mehr vom EG-Recht abweichen dürfen. Und bis 2010 soll sich die EU zur dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Region der Welt entwickeln, dies in erster Linie mit Hilfe der Informationstechnologie.
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