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Eilantrag gegen die Versagung der Genehmigung eines Schiedsspruchs über einen Sicherstellungszuschlag

§ 5 Abs. 2, § 14 Abs. 1 und 3 KHEntgG,
§ 18 Abs. 5, § 18a KHG
§ 80 Abs. 5 VwGO

1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der Genehmigung des Schiedsspruchs der Schiedsstelle nach § 18a KHG gemäß § 14 Abs. 1 KHEntgG ist nicht statthaft.

2. Der auf Genehmigung des Schiedsspruchs der Schiedsstelle gerichtete (Eil-)Antrag ist zulässig, wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache jedoch unbegründet.

(redaktionelle Leitsätze)

VG Wiesbaden, Beschl. v. 18.2.2015 – 1 L 1545/14.WI –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 7 / 2015
Veröffentlicht: 2015-11-25
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Dokument Eilantrag gegen die Versagung der Genehmigung eines Schiedsspruchs über einen Sicherstellungszuschlag