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Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nicht organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden

Das aktuelle Urteil: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 3. 4. 2003 – 10 (1) Sa 1231/02, abrufbar über das Internetportal der Justiz Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de, Rechtsbibliothek, Rechtsprechung NRW).

Seiten 13 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2004
Veröffentlicht: 2004-01-01
Dokument Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nicht organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden