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Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen Renten aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt unterschiedlich. In dieser Abhandlung geht es ausschließlich um die Frage, wie gesondert gemeldetes einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 11 Abs. 2 und 3 DEÜV) zu behandeln ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-21
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Dokument Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung