• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Anforderungen des § 289a HGB zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung (EzU) als Bestandteil des Lagebericht wurden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in das HGB eingefügt. Ziel dieser Umsetzung des Artikel 46a der vierten Bilanzrichtlinie ist es, Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance Vorschriften in der EU zu schaffen, um eine erhöhte Transparenz und stärkere Angleichung der Vorgaben innerhalb der EU zu bewirken.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes trifft die Verpflichtung zur Abgabe alle „börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden“. Die komplexe Formulierung des Anwendungsbereichs ergibt sich aus der Ausübung eines Wahlrechts in der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber.

Seiten 343 - 360

Dokument Erklärung zur Unternehmensführung