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Finanzanlagen

Nach europäischem bzw. deutschem Bilanzrecht werden unter Finanzanlagen Anteile an Unternehmen,Wertpapiere und Ausleihungen verstanden, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Ein solches Begriffsverständnis existiert im Rechnungslegungssystem der IFRS jedoch nicht. Dennoch soll nachfolgend in Anlehnung an die o. g. Definition unter dem Terminus der Finanzanlage eine Finanzmittelverwendung zum Erwerb von Finanztiteln (Finanzinvestition) mit längerfristiger Zielsetzung verstanden werden. Darüber hinaus umfasst die hier verwendete Begriffsbestimmung aber auch die Finanzmittelverwendung im kurzfristigen Bereich zur Gewährung von Nominalgüternutzung an andere Betriebswirtschaften, insbesondere durch Banken. Im ersten Fall handelt es sich somit imWesentlichen um die Investition in Unternehmensbeteiligungen und die Anlage in festverzinsliche Wertpapiere, während im zweiten Fall eine zeitweilige, befristete Überlassung von Nominalgütern sowie deren Nutzung gegen Entgelt, beispielsweise in Form von Termineinlagen bei Banken, Kreditgewährung an andere Unternehmen oder spekulativen Anlagen, vorliegt.3 Eine derartige Definition der Finanzanlagen korrespondiert eng mit dem Terminus der finanziellen Vermögenswerte als Teilbereich der Finanzinstrumente i. S. d. IAS 39.4 Eine Sonderstellung nehmen dabei die Anteile an verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ein. Diese zählen zwar nach der hiergewählten Definition zu den Finanzanlagen, fallen jedoch nicht unter den Anwendungsbereich des IAS 39 [IAS 39.2 (a)], sondern werden nach den Regelungen der IAS 27 (IFRS 3), IAS 28 bzw. IAS 31 bilanziert.

Seiten 423 - 443

Dokument Finanzanlagen