Finanzierung mit „Korsettstangen“ für den Ausbildungsverkehr – Die neu geregelte Ausbildungsverkehr-Pauschale in Nordrhein-Westfalen
Der Ausbildungsverkehr ist das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) insbesondere in der Fläche (Bild 1). Die Integration der Schülerverkehre in den ÖPNV, die Rabattierung der Ausbildungstarife sowie die Schaffung und Fortentwicklung attraktiver Tarifangebote wie Schüler- und Semestertickets müssen daher im Fokus aller für den ÖPNV Verantwortlichen stehen. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche, europarechtskonforme, vor allem aber zukunftssichere Finanzierung dieser Verkehre. Mit der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Änderung des nordrhein-westfälischen ÖPNVGesetzes ist die neue „Ausbildungsverkehr- Pauschale“ geschaffen worden, die den bisherigen Ausgleich nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ersetzt. Im Folgenden wird die Entwicklung vom Ausgleich nach § 45a PBefG zur Ausbildungsverkehr-Pauschale sowohl in historischer als auch in rechtlicher Hinsicht näher dargestellt.
Seiten 279 - 283
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2011.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |