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Form der Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag

Die Zustimmung eines Wahlbewerbers zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag nach § 9 Abs. 2 Halbsatz 1 BPers-VWO muss der gesetzlichen Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB genügen. Das Telefax einer Zustimmungserklärung nach § 9 Abs. 2 Halbsatz 1 BPersVWO erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB.

§ 9 Abs. 2 BPersVWO.
§ 126 Abs. 1 BGB.

OVG NRW, Beschl. v. 26. 3. 2013 – 20 A 2098/12.PVB –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-26
Dokument Form der Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag