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Frauenförderung und Leistungsprinzip
Was sagt das Grundgesetz?

Einerseits verpflichtet die Verfassung den Staat zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung. Auf der anderen Seite greift die Bestenauslese, unabhängig vom Geschlecht. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsverhältnisses lohnt ein Blick auf Quotenregelungen und die Frage, unter welcher Voraussetzung eine Frauenfördermaßnahme zulässig ist.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 0945-5604
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-01
Dokument Frauenförderung und Leistungsprinzip