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Goodwill – Erwerbsmethode und Impairmenttest

Die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen und damit zusammenhängend des Goodwills steht seit einigen Jahren im Zentrum von Reformbemühungen des IASB. Ziel dieser Bestrebungen ist es, die Qualität der finanziellen Berichterstattung und somit die Entscheidungsnützlichkeit von Rechnungslegungsinformationen zu verbessern. Ausgangspunkt war die Formierung einer Arbeitsgruppe durch mehrere nationale Standardsetter (USA, Großbritannien, Kanada, Neuseeland/Australien) und der Vorgängerorganisation des IASB, deren Ergebnisse der Öffentlichkeit im Jahr 1998 in Form eines Diskussionspapiers zur Verfügung gestellt wurden. Basierend auf diesen Überlegungen veröffentlichte der US-amerikanische Standardsetter, das FASB, im Juni 2001 Neuregelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (SFAS 141 und 142). Als Reaktion hierauf initiierte das IASB das Projekt „Business Combinations“. Mit der Verabschiedung des derzeit gültigen IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ zum 31.3.2004 sowie den zeitgleich veröffentlichten überarbeiteten Fassungen des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ und IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ schloss das IASB die erste Projektphase ab. Diese Regelungen sind lediglich als vorläufiges Ergebnis dieser Reformbestrebungen anzusehen, da sich im Zuge der zweiten, in Zusammenarbeit mit dem FASB durchgeführten Projektphase weitere wesentliche Überarbeitungen der Normeninhalte abzeichnen, die bereits im zweiten Quartal 2005 als Standardentwürfe zur öffentlichen Diskussion gestellt wurden.

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Darstellung der wesentlichen Inhalte der derzeit gültigen Normen zur Erst- und Folgebilanzierung des Goodwills gem. IFRS 3 (Issued in 2004) sowie der zentralen Implikationen für die revisorische Tätigkeit.

Seiten 385 - 406

Dokument Goodwill – Erwerbsmethode und Impairmenttest