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Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung – LV 23 (Teil 1/2)

Der Umgang mit Mikroorganismen ist nicht immer risikolos. Mit der Biostoffverordnung liegt eine branchenübergreifende Regelung zum Schutz aller Beschäftigten für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vor. Aufgrund des breiten Anwendungsbereiches und der zum Teil sehr heterogenen Tätigkeitsbereiche kann sie nur einen gesetzlichen Rahmen bilden, bei dessen Umsetzung in der Praxis sich zahlreiche Fragen ergeben können.

Seiten 126 - 134

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.03.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
Dokument Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung – LV 23 (Teil 1/2)