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„Hartz IV“ und Insolvenzrecht – Welche Auswirkungen hat ein Insolvenzverfahren auf das Grundsicherungsrecht nach dem SGB II?

Nach dem österreichischen Schriftsteller Sebastian Willibald Schießler sei es besser, ohne Abendbrot zu Bette zu gehen, als mit Schulden zu erwachen. Doch diese sparsame Lebenseinstellung erscheint wenig zeitgemäß. Denn: Schulden machen war noch nie so angesagt wie heute. Bund, Länder und Gemeinden haben in Deutschland einen Schuldenberg von rund 2,2 Billionen Euro aufgetürmt, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 26.500 Euro entspricht. Damit befindet sich die Bundesrepublik bezogen auf die Staatsschuldenquote im Mittelfeld unter den G 20-Staaten. Bei solchen Vorbildern wundert es nicht, dass die Bürger es dem Staate nachmachen. So trägt jeder Deutsche – vom Säugling bis zum Greis – ein durchschnittliches Privatschuldenpaket von rund 29.000 Euro mit sich, zusammen mit dem Staatsschuldenanteil also insgesamt etwa 55.000 Euro. Getreu dem Bonmot, das Mark Twain zugeschrieben wird: „Von jetzt an, werde ich nur noch so viel ausgeben, wie ich einnehme, auch wenn ich mir dafür Geld leihen muss“. Gibt es einen Ausweg aus dieser Schuldenspirale? Im Falle einer Überschuldung aufgrund privatrechtlicher Verbindlichkeiten, liegt ein Insolvenzverfahren nahe. Doch wie ist es, wenn hoheitliche Forderungen der öffentlichen Hand gegen eine Privatperson bestehen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-04
Dokument „Hartz IV“ und Insolvenzrecht – Welche Auswirkungen hat ein Insolvenzverfahren auf das Grundsicherungsrecht nach dem SGB II?