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Integration der Untersuchungsergebnisse

In den Kapiteln zuvor wurden die Anlässe einer Fair-Value-Bewertung von Schulden erläutert, die Ermittlung deren fair values wurde analysiert und mit ersetzten sowie fortbestehenden Vorschriften zur Bewertung von Schulden verglichen. Die Würdigung der Standardvorgaben wurde mit Blick auf die Ermittlung des fair value und die Zielsetzung des IFRS 13 vollzogen. Inwieweit indes eine Bewertung von Schulden mit dem fair value hinsichtlich der erörterten Bewertungsanlässe und darüber hinaus als zweckmäßig zu werten ist, wurde bisher nicht thematisiert, da auch der Standardsetter diese Fragestellung im Rahmen der Diskussionen zur Entwicklung des IFRS 13 ausgeklammert hatte 1922 . Derweil sollte die Verabschiedung des Standards nicht mit einer Ausweitung der Bewertungsanlässe verbunden sein. Vielmehr vertrat der Mitarbeiterstab die Ansicht, eine konsistentere Definition werde zukünftig eher zu einer Einschränkung derjenigen Sachverhalte führen, für die eine Fair-Value-Bewertung gefordert oder ermöglicht werden könne. In diesem Zusammenhang entfaltete sich auch die Kritik an der Vorgehensweise des Boards, eine Definition des fair value und Vorschriften zu seiner Ermittlung ungeachtet gegenwärtiger und zukünftig angestrebter Bewertungsanlässe festzulegen, da die Abfassung der Norm für die Eignung des Bewertungsmaßstabs – et vice versa die vorgesehenen Bewertungsanlässe für die Eignung der Norm – ausschlaggebend ist.

Seiten 323 - 361

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