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Kapitalmarktrechtliche Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation und deren Konkretisierung durch die MaComp

Der Begriff Compliance wird in der Wirtschaft in unterschiedlicher Weise benutzt. Für europäische Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlangte der Begriff durch die Einführung und Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (Investment Services Directive – ISD) besondere Bedeutung. Die europäischen Vorgaben wurden mit dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 1994 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz forderte eine Organisation, die neben der ordnungsgemäßen Durchführung der Wertpapierdienstleistungen auch die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Kontrollverfahren, die Verstößen gegen das Gesetz entgegenwirken sollen, vorsah. Die Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie mündete in die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) und die auf ihrer Grundlage ergangenen Rechtsakte, die Durchführungsrichtlinie und die Durchführungsverordnung. Dabei wurde auch die Organisation von Wert papierdienstleistungsunternehmen einer Revision unterzogen und ausdrücklich die Einrichtung einer dauerhaften und wirksamen Compliance-Funktion zur Pflicht.

Seiten 25 - 53

Dokument Kapitalmarktrechtliche Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation und deren Konkretisierung durch die MaComp