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Keine Ermittlungen ohne Anfangsverdacht

Mit zahlreichen Gesetzen hat der – nicht nur deutsche – Gesetzgeber in der Vergangenheit versucht, die Unternehmensüberwachung zu stärken und somit auch indirekt dem Phänomen der Wirtschaftskriminalität Grenzen zu setzen.
Unter anderem erschien in Deutschland 1976 das erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Spezialdelikte, wie beispielsweise Bankrott, Kreditbetrug und Wucher wurden damit ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Weitere neue Gesetze und Novellierungen, wie etwa die Einführung des Börsengesetzes, das Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, die Aufnahme der Computerkriminalität ins Strafgesetzbuch, das Geldwäschegesetz und das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) sowie Vorschriften für internationale Rechnungslegung folgten.

Seiten 21 - 26

Dokument Keine Ermittlungen ohne Anfangsverdacht