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Klima wandelt Arbeit: Extreme Temperaturen als Problem des Arbeitsschutzrechtes

Arbeitsschutz bedeutet auch menschengerechte Temperaturen bei der Arbeit. Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu „Hitzetagen“ in den Sommermonaten. Ein weiteres Problem: In Energiekrisen können Arbeitsstätten ggf. nicht wie gewohnt geheizt werden. Diese Herausforderungen stellen sich dem Arbeitgeber. § 3 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 3.5 des Anhanges der ArbStättV sieht vor, dass Arbeitsräume während der Nutzungsdauer „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ haben müssen. Der Beitrag zeichnet die jüngste Rechtsprechung dazu nach.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-28
Dokument Klima wandelt Arbeit: Extreme Temperaturen als Problem des Arbeitsschutzrechtes