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Konsolidierungskreis

Als Konsolidierungskreis bezeichnet man grundsätzlich den Kreis der Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Unternehmen auf dieselbe Art und Weise Eingang in den Konzernabschluss finden, sondern dies von der Art der wirtschaftlichen Verflechtung und der daraus resultierenden Einbeziehungsmethode abhängt. Die Einbeziehungsmethode folgt in diesem Zusammenhang dem Stufenkonzept der Konzernrechnungslegung. Abbildung 31.1 zeigt die unterschiedlichen Arten von Beziehungen, die zwischen den Konzernunternehmen bestehen können, und wie die verschiedenen Unternehmenstypen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Seiten 699 - 716

Dokument Konsolidierungskreis