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Marktüberwachung bei Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt umfassend das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, gilt aber zugleich auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Für den Vollzug dieses Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern waren im Berichtszeitraum die Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zuständig. In erster Linie ist die Marktüberwachung in M-V – unter Beachtung der Vorgaben aus dem GPSG – auf den Handel ausgerichtet. Ursächlich hierfür ist, dass es insgesamt gesehen nur wenige Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer im Land gibt.

Seiten 461 - 463

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.10.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-04
Dokument Marktüberwachung bei Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln