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Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags eines Beschäftigten auf Höhergruppierung

§ 87 Nr. 1, Nr. 4 PersVG Berlin.
§ 29d TVÜ-Länder.

Die Ablehnung eines Antrages eines Beschäftigten auf Höhergruppierung bei der tariflichen Überleitung in ein neues Entgeltschema unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats nach § 87 Nr. 1 PersVG Berlin.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.11.2022 – OVG 60 PV 3/22 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2023
Veröffentlicht: 2023-06-23
Dokument Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags eines Beschäftigten auf Höhergruppierung