Neue Zuständigkeiten zum 1.1.2015 bzw. zum 1.1.2016
Unveränderte Konkurrenzregelungen
Mit Wirkung vom 1.1.2015 wird als neuer Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die „Unfallversicherung Bund und Bahn“ geschaffen, in der die bisherige Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse zusammengeschlossen werden.
Mit Wirkung vom 1.1.2016 tritt an die Stelle der bisherigen Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (dem Zusammenschluss der früheren BG für Fahrzeughaltungen und der See-BG, zuvor schon der Binnenschifffahrts-BG) die neue „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation“, unter Eingliederung der bisherigen Unfallkasse Post und Telekom.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-05 |