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Nichtöffentlichkeit der Einigungsstellenberatung

Ist eine Beschäftigte der Dienststelle bei Beratung und Beschlussfassung der Einigungsstelle als Protokollführerin anwesend, ist der von der Einigungsstelle gefasste Beschluss unwirksam.

§ 67 Abs. 4 und Abs. 5 LPVG NRW.
§ 44 VwVfG NRW.

OVG NRW, Beschl. vom 20. 5. 2010 – 16 A 296/09.PVL –

Seiten 110 - 111

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-02-24
Dokument Nichtöffentlichkeit der Einigungsstellenberatung