Qualitätssicherung und Patientenzufriedenheit
Zum 1.1.2011 ist das Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren) neu geregelt worden. Damit ist der ambulante Bereich der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren bereits jetzt reformiert worden, während der stationäre Bereich, insbesondere das Verletzungsartenverfahren, erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen wird. Vorgestellt wurden die Grundzüge der geplanten Änderungen bei den 4. Bad Hersfelder Rehabilitationstagen am 22./ 23. 6 2010 (vgl. dazu die Ausführungen von Kranig, Oberscheven und Schröder in DGUV- Forum 2010, Heft 10, S. 10 – 19).
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