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Reverse Charge für landgebundene Personenbeförderung wird zum 1.1.2013 abgeschafft

Das am 25.10.2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2013 (JStG) enthält als eine der wichtigsten Änderungen eine Neuregelung für landgebundene Personenbeförderungsleistungen durch ausländische Busse und Bahnen. Diese unterlagen im B2B-Geschäft bislang der sehr weiten Reverse- Charge-Regelung in Deutschland (vgl. § 13b UStG), d.h. ausländische B2B-Leistungsempfänger mussten sich in Deutschland registrieren lassen und hatten, wenn es sich hierbei wie regelmäßig um Reiseveranstalter handelte, nach § 25 Abs. 4 UStG keinen Vorsteuerabzug. Das wird ab 1.1.2013 geändert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.12.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2012
Veröffentlicht: 2012-12-11
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