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Sachverständige für die Verdachtsflächenerfassung: Neue Anforderungen im Sachbereich Luftbildauswertung?

Luftbilder in Form der konventionellen Senkrechtaufnahmen aus Reihenmessflügen bzw. der in alliierten Aufklärungsflügen entstandenen „Fast-Senkrechtluftbilder“ (sogen. split verticals, d.h. schwach geneigte Steilbilder) dokumentieren das aufgenommene Gelände mit seinen räumlichen Gegebenheiten unselektiertobjektiv in realer Ausprägung zum Zeitpunkt der Aufnahme. Zwar weisen die Abbildungen in aller Regel mehr oder minder kräftige aufnahme- bzw. objektbedingte Lagefehler (geometrische „Verzerrungen“) auf. Dennoch wird der Einsatz von Luftbildern wegen ihres elementaren Dokumentations- und ihres entsprechend hohen Informationswertes bei der Erfassung von Verdachtsflächen (auch „historische Erkundung/Recherche“) als grundlegend, ja unverzichtbar angesehen. Dabei fungieren die Bilder

– zum einen als „originäre“ Quellen, um namentlich Altablagerungen (Aufschüttungen, Verfüllungen) und Kriegseinwirkungen, ferner aber auch Gebäude und Anlagen mit potentiell kontaminierenden Nutzungen zu ermitteln und zu kartieren und – mit teilweise fließenden Übergängen –

– zum anderen als „komplementäre“ Quellen, um zu überprüfen, ob mögliche Kontaminationsbereiche und hier besonders altlastverdächtige Gebäude und Anlagen, die in Akten und Plänen dokumentiert sind, tatsächlich so wie im Schriftgut belegt existierten oder aber mit baulich-funktionalen Veränderungen bzw. lagemodifiziert, also an anderer Stelle realisiert wurden.

Seiten 19 - 25

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 1 / 2011
Veröffentlicht: 2011-02-10
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