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Sozialpolitik: Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer / Rentenbezug

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Art. 27 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 in Verbindung mit Anhang VI Abschnitt R Nr. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 1408/71 ist dahin auszulegen, dass davon auszugehen ist, dass der Bezieher einer Rente unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zu Beginn des Zeitraums bezugsberechtigt ist, für den ihm diese Rente tatsächlich gewährt wird, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Rentenanspruch förmlich festgestellt wurde, und zwar gegebenenfalls auch dann, wenn dieser Zeitraum vor dem Zeitpunkt des Bescheids beginnt, mit dem diese Rente bewilligt wurde.
Die Art. 27 und 84a der Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung Nr. 1992/2006 in Verbindung mit Anhang VI Abschnitt R Nr. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 1408/71 sind dahin auszulegen, dass sie unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die es dem Bezieher einer von diesem Mitgliedstaat für ein Jahr rückwirkend gewährten Rente nicht erlaubt, mit derselben Rückwirkung eine Krankenpflichtversicherung abzuschließen, und die darauf hinausläuft, dass diesem Bezieher jeglicher Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, ohne dass alle, insbesondere die seine persönliche Situation betreffenden maßgebenden Umstände berücksichtigt werden.

Urteil des EuGH v. 4.6.2015, Rs. C-543/13 Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank ./. E. Fischer-Lintjens – Anmerkung von Hanna Ternes, Bonn

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.11.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2015
Veröffentlicht: 2015-11-04
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Dokument Sozialpolitik: Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer / Rentenbezug