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Steuerliche Duplizität einer Familienkommanditgesellschaft auf Aktien

Die Ursprünge einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) liegen in Deutschland im Jahr 1851 und sind auf die Gründung der „Discontogesellschaft Berlin“ zurückzuführen , welche im Jahr 1929 mit der Deutschen Bank AG fusionierte. Auf europäischer Ebene kann ein erstes Unternehmen in dieser speziellen Rechtsform im Jahre 1716 Frankreich zugeordnet werden, indem dort zu diesem Zeitpunkt bereits die „Bank Law & Co“ gegründet wurde“ In der Folgezeit stieg die Zahl der KGaA (auch) in Deutschland bis zum Ende des 19. Jahrhunderts auf rd. 130 Unternehmen an. Diese Entwicklung war stringente Folge der damaligen Industrialisierung sowie dem damit einhergehenden gestiegenen Kapitalbedarfs der Unternehmen. Andererseits begünstigte die Entwicklung die gesetzestechnische (damalige) Möglichkeit, die Genehmigungspflicht durch diese Rechtsform zu unterlaufen, die nur für Aktiengesellschaften das (damalige) staatliche Konzessionssystem galt.

Seiten 317 - 351

Dokument Steuerliche Duplizität einer Familienkommanditgesellschaft auf Aktien