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Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen – neuer rechtlicher Rahmen

Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen beinhalten Regelungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Krankheitserreger – Viren, Bakterien, Humanparasiten, die Infektionen, sensibilisierende, toxische oder sonstige Wirkungen hervorrufen. So stellen z. B. das Infektionsschutzgesetz, die Tierseuchenerregerverordnung und die Biostoffverordnung unter Beachtung der Schutzgüter Anforderungen zur Prävention und Früherkennung von Infektionskrankheiten, zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionserregern und zu Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit human- und tierpathogenen Mikroorganismen. Der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Mikroorganismen – sprich biologischen Arbeitsstoffen, beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz und wird seit 1999 durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) spezifisch geregelt. Es handelt sich dabei um eine branchenübergreifende Verordnung, die durch ein technisches Regelwerk (Technische Regel biologische Arbeitsstoffe,TRBA) konkretisiert wird.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-05
Dokument Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen – neuer rechtlicher Rahmen