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Übernahmepflicht bei staatlicher Bedarfsausbildung?

Bedingt durch die Finanzkrise des Staates kommt dem öffentlichen Dienstrecht die Funktion eines Steuerungs- und Regulierungsinstrumentes zu, wobei gerade beamtenrechtliche Regelungen automatisch in das Zentrum der anstehenden Verwaltungsreformen rücken1. Ziel ist die Umgestaltung von Strukturelementen öffentlicher Verwaltungen durch ihre Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Prinzipien. Die Politik sieht sich dabei scheinbaren oder faktischen ökonomische Sachzwängen ausgesetzt und überträgt diese auf das öffentliche Dienstrecht. Gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen schlechten Ausgangssituation werden ökonomische motivierte politische Vorgaben gesetzt, die dazu führen, dass von bestehenden und bewährten Verfahrensabläufen in verstärktem Maße abgewichen wird. Aber jede Verwaltungsreform bleibt trotz bester Absicht an die rechtlichen, insbesondere den verfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden. Dabei gilt es gerade neu beschrittene Wege einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Ein solcher neuer Weg wird derzeit im Rahmen der staatlichen Bedarfsausbildung von Nachwuchsbeamten beschritten und ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

Seiten 213 - 221

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 6 / 2005
Veröffentlicht: 2005-06-01
Dokument Übernahmepflicht bei staatlicher Bedarfsausbildung?