Unterstützung bei Schwerbehinderung
Die Epilepsie kann auf Antrag vom Versorgungsamt als Schwerbehinderung anerkannt werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, nach denen der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt wird.
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