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Vereinsmitglieder sind oft nicht unfallversichert

Erleiden Vereinsmitglieder bei der Tätigkeit für ihren Verein einen Unfall, dann stellt sich die Frage, ob zum Zeitpunkt des Unfalls ein versichertes Beschäftigungsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII vorgelegen hat, ob eine versicherte Tätigkeit „wie ein Beschäftigter“ nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen ist oder ob die verunglückte Person lediglich mitgliedschaftsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen hat und daher unversichert geblieben ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.02.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-03
Dokument Vereinsmitglieder sind oft nicht unfallversichert