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Verhinderung eines Personalratsmitglieds aufgrund Freistellungsphase in einem Sabbatical

§ 28 Abs. 1 Satz 2, § 31 Abs. 1 Satz 1, § 42 PersVG Berlin.

Die Verhinderung eines Personalratsmitglieds bestimmt sich nach objektiven Kriterien und nicht danach, ob es trotz fehlender Dienstleistungspflicht während der Freistellungsphase eines Sabbaticals an Sitzungen des Gremiums teilnehmen möchte.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 19.12.2022 – OVG 60 PV 6.22 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.07.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2023
Veröffentlicht: 2023-06-23
Dokument Verhinderung eines Personalratsmitglieds aufgrund Freistellungsphase in einem Sabbatical