Verwertbarkeit der Daten
Die neuen Pflichten der Steuerbürger, die mit den erweiterten Prüferbefugnissen in der digitalen Betriebsprüfung einhergehen, lassen sich mit dem Begriff Verwertbarkeit der Daten beschreiben: Es muss dem Prüfer ermöglicht werden, die elektronische Unterlagen in ihrem vollen Funktions- und Informationsumfang überprüfen zu können.
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