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Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen – Gefährdungsbeurteilung und Prävention

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber im ersten Schritt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen. Werden Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit festgestellt, so sind im zweiten Schritt technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen mit dem Ziel zu planen und durchzuführen, diese zu beseitigen oder möglichst gering zu halten (kollektiver Schutz). Zum Schutz gegenüber eventuell verbleibenden Gefährdungen sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA, individueller Schutz) zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Unter den zahlreichen Belastungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind, spielt die Vibrationseinwirkung durch handgehaltene und handgeführte Maschinen (Hand-Arm-Vibrationen) sowie durch mobile Maschinen (Ganzkörper-Vibrationen), beide werden, wie die Lärmeinwirkung, den physikalischen Faktoren zugerechnet, eine bedeutende Rolle. Im Rahmen des Einzelrichtlinien-Netzwerkes der Europäischen Union zur Ausfüllung der „Sozialen Dimension“ des Binnenmarktes steht eine Richtlinie zum Schutz gegenüber Vibrationsgefährdung an Arbeitsplätzen unmittelbar vor der Verabschiedung. Ergänzend dazu wurden auf internationaler und europäischer Ebene relevante Vibrationsnormen aktualisiert. In Anpassung an diese Entwicklung ist auch die traditionsreiche deutsche VDI-Richtlinie 2057 zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Vibrationsbelastung überarbeitet worden. Die mit den neuen Entwicklungen sowohl im Vorschriften- als auch im Normungssektor verbundenen wesentlichen Veränderungen werden in diesem Beitrag dargestellt und erläutert.

Seiten 225 - 232

Dokument Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen – Gefährdungsbeurteilung und Prävention