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Vibrationsemissionsangaben in der Praxis
Untersuchungsergebnis über die praktizierte Vibrationsemissionsangabe von Herstellern entsprechend den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Hersteller von Maschinen sind nach der europäischen Maschinenrichtlinie verpflichtet, die von den Maschinen ausgehenden Emissionen wie Lärm und Vibrationen zu ermitteln und anzugeben. Diese Angaben müssen sowohl in der Betriebsanleitung als auch in den Verkaufsprospekten, in denen Leistungsdaten der Maschine angegeben werden, vorliegen. Dies soll Einkäufern und Benutzern ermöglichen, Maschinen, insbesondere unterschiedlicher Hersteller, schon vor dem Kauf miteinander vergleichen zu können. Damit lassen sich schwingungsarme Maschinen auswählen und in der Konsequenz Gefährdungen von Beschäftigten durch Vibrationen vermeiden. Dies setzt allerdings voraus, dass Hersteller die Vibrationsemissionen richtlinienkonform angeben. Zentrale Fragestellung der Untersuchung war, inwieweit Hersteller ihrer Verpflichtung nachkommen und in den Betriebsanleitungen zu handgeführten Maschinen die geforderten Angaben zu Vibrationsemissionen richtlinienkonform zur Verfügung stellen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-01
Dokument Vibrationsemissionsangaben in der Praxis