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Wahltarife in der GKV aus Sicht der IKK Niedersachsen

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen durch eine Änderung des § 53 SGB V ermöglicht, Wahltarife anzubieten. Diese lassen sich in „Muss- und Kann-Tarife“ einteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Wahltarife mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen vor allem von jungen und gesunden Versicherten genutzt werden. Erfahrungswerte zu den ökonomischen und gesundheitspolitischen Konsequenzen liegen nicht vor. Insofern erwartet die Krankenkassen, ebenso wie die Politik, eine Phase von Versuch und Irrtum.

Seiten 227 - 231

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.07.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 7 / 2007
Veröffentlicht: 2007-08-15
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Dokument Wahltarife in der GKV aus Sicht der IKK Niedersachsen