• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Weitergeltung von NUB-Entgelten

§ 6 Abs. 2, § 15 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 KHEntgG

1. § 15 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG, wonach bei unterjähriger Entgeltvereinbarung bisher geltende krankenhausindividuelle Entgelte bis zum Wirksamwerden der neuen Vereinbarung weiter erhoben werden, gilt auch für die Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Entgelte) gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein NUB-Entgelt auch im neuen Vereinbarungszeitraum vereinbart werden kann.

(redaktionelle Leitsätze)

LSG Hessen, Urt. v. 17.9.2015 – L 8 KR 96/13 –
(Vorinstanz: SG Fulda, Urt. v. 28.2.2013 – S 4 KR 901/11 –, abgedruckt
in der Loseblattausgabe Teil III unter 13001)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 7 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-27
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Weitergeltung von NUB-Entgelten