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Wertentwicklung neu zu begründender Anrechte bei interner Teilung im Versorgungsausgleich

Ein bisher in Schrifttum und Rechtsprechung kaum beachtetes Problem ist die bei interner Teilung in § 11 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG geforderte vergleichbare Wertentwicklung des Anrechts für die ausgleichsberechtigte Person.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-11-23
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Dokument Wertentwicklung neu zu begründender Anrechte bei interner Teilung im Versorgungsausgleich