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Windhundrennen der Gläubiger – Ein wachsendes Problem

Zwei aktuelle Urteile des LG München I und des OLG München geben Anlass zur Untersuchung der Dritthaftung des gesetzlichen Abschlussprüfers. Die Haftung gegenüber der Hausbank des geprüften Unternehmens ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sowohl vertrags- als auch deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht. Mit der Ausdehnung des Schutzbereichs des Prüfungsvertrages stellt sich ein besonderes Problem: Kann jeder Anspruchsteller Schadenersatz bis zur Haftungshöchstgrenze des § 323 Abs. 2 S. 1 oder 2 HGB verlangen, oder ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB ein einziger Haftungsfonds zur Befriedigung aller Anspruchsinhaber?

Seiten 69 - 72

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 2 / 2010
Veröffentlicht: 2010-04-01
Dokument Windhundrennen der Gläubiger – Ein wachsendes Problem