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Zwischenlösungen für die Entsorgung unvorbehandelter Abfälle ab dem 01.06.2005

Das „magische Datum“ 01.06.2005 rückt immer näher. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf Deponien nur noch vorbehandelte Abfälle abgelagert werden. Die erforderlichen Vorbehandlungsanlagen werden mancherorts nicht rechtzeitig fertiggestellt sein. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach Zwischenlösungen für die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme der Vorbehandlungsanlagen. Der nachfolgende Beitrag stellt mögliche Zwischenlösungen dar, die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit ergreifen können. Hierbei wird unterschieden zwischen internen Lösungsansätzen auf der einen Seite und externen Lösungsansätzen auf der anderen Seite. Nach einer kurzen Darstellung der Ausgangssituation (I.), werden die in Betracht kommenden Zwischenlösungen zunächst im Überblick beschrieben (II.). Im nächsten Schritt werden die internen Zwischenlösungen im Einzelnen betrachtet (III.). Anschließend werden die externen Zwischenlösungen erörtert (IV.). Die Ergebnisse werden unter V. zusammengefasst.

Seiten 017 - 023

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.01.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 1 / 2005
Veröffentlicht: 2005-01-01
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Dokument Zwischenlösungen für die Entsorgung unvorbehandelter Abfälle ab dem 01.06.2005