Inhalt der Ausgabe 02/2021
Editorial
Inhalt / Impressum
Management
Die Umsetzung der Hygiene-Compliance in Krankenhäusern wurde bisher nur unzureichend untersucht. Studien weisen Krankenhäuser zwar einen steigenden Implementierungsstand der Compliance-Bemühungen, jedoch trotzdem noch Verbesserungspotenziale insbesondere im Bereich der technologischen Unterstützung zu. Der aktuelle Beitrag beleuchtet empirische Erkenntnisse einer Studie des Aalener Instituts für Unternehmensführung (AAUF) unter 151 Krankenhäusern in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus dem Jahr 2019.
Prevention
Dass ein Hinweisgebersystem grundsätzlich ein sinnvoller Baustein eines jeden Compliance-Management-Systems (CMS) darstellt, ist bekannt. Eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen ein Hinweisgebersystem einzurichten ist (noch) der Ausnahmefall. Spätestens bis Dezember 2021 wird es aber durch die nationale Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (WBRL) diese gesetzliche Pflicht für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten geben. Für Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren.
Dieser Beitrag befasst sich mit der neuen Whistleblower-Richtlinie. Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (im Folgenden RLE) ist am 16. April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und trat mit Zustimmung des Europäischen Rates, der diese am 7. Oktober 2019 erteilte, und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten, die noch kein effektives nationales System zum Schutz von Whistleblowern geschaffen haben. Daher besteht ein konkreter Handlungsbedarf. Die Umsetzungsfrist für die RLE beträgt nach Art. 26 Abs. 1 RLE zwei Jahre. Damit bleibt Deutschland bis Oktober 2021 Zeit, die RLE in nationales Recht umzusetzen.
Die Digitalisierung ist Treiber und Beschleuniger, der alle Wirtschaftszweige betrifft, und selten war das Veränderungstempo so hoch. Für eine nachhaltige digitale Transformation sind die Festlegung der Spielregeln für einen angemessenen Datenumgang im Rahmen von Gesetzen und internen Regularien sowie deren Einhaltung durch eine entsprechende Führungskultur sowie ein angemessenes Compliance- und Risikomanagement unerlässlich. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die digitale Transformation global durch ein immer schneller werdendes Tempo sowie die Supermächte USA und China vorangetrieben wird, deren gesellschaftliche Werte sich von denen Europas deutlich unterscheiden.
Detection
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in Unternehmen, den Kapitalmarkt und zum Beispiel die Leistungen von Wirtschaftsprüfern und anderen Rollenträgern der Corporate Governance wurde und wird wiederholt durch Betrugsfälle geschädigt. Gegenstand dieser Fraud-Fälle sind zumeist Manipulationen an Jahresabschlüssen oder Falschinformationen am Kapitalmarkt. Als besonders spektakulär gilt der Betrugsfall bei dem deutschen Unternehmen Wirecard AG 2 in jüngster Vergangenheit, bei dem neben institutionellen auch Privatanleger in erheblichem Umfang geschädigt worden sind.
Legal
Aufgrund des großen ökonomischen Werts von Sachdaten werden diese als mögliche Wettbewerbsvorteile immer wichtiger. Insbesondere durch die Kombination von unternehmensinternen mit unternehmensexternen Daten können die Effizienz erhöht und neue Geschäftsmodelle entwickelt werden. Aufgrund von verschiedenen rechtlichen Schutzmaßnahmen und der erschwerten Erkennbarkeit von Ausschließlichkeitsrechten bei Daten stellt dies die Compliance vor große Herausforderungen.
Profession
Irina Kummert promovierte 2013 berufsbegleitend an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main im Fach Philosophie zum Thema Strategien der Moral am Kapitalmarkt. Seit 2013 vertritt sie ehrenamtlich den Ethikverband der deutschen Wirtschaft e. V. als Präsidentin, und seit 2019 ist sie Mitglied der fünf köpfigen Ethikkommission des Deutschen Fußballbundes (DFB). Seit 1997 arbeitet Irina Kummert in der Rekrutierung von Führungskräften auf Topmanagementebene. 2020 absolvierte sie erfolgreich die Prüfung zur Qualifizierten Aufsichtsrätin an der Deutschen Börse AG.
Service
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+++ Laura Christiane Nienaber: Umfang, Grenzen und Verwertbarkeit compliancebasierter unternehmensinterner Ermittlungen +++ Josef Wieland/Roland Steinmeyer/ Stephan Grüninger: Handbuch Compliance-Management +++ Markus Kaulartz / Thomas Braegelmann (Hrsg.): Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning +++
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