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Inhalt der Ausgabe 04/2016

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Verfassungsrechtliche Fragen des Rechts der Berufskrankheiten

Bewegt sich die Unfallversicherung insgesamt, verglichen etwa mit der gesetzlichen Krankenversicherung, politisch und rechtlich eher in ruhigem Fahrwasser, so sorgt das Berufskrankheitenrecht immer wieder für Zündstoff und Kontroversen. Die aktuelle Kritik, gerade durch das Schwarzbuch der IG Metall zum Berufskrankheitenrecht aus dem Jahre 2013, und die seither geführte Reformdiskussion werfen auch Fragen nach dem verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum und dessen Grenzen für Gesetz- und Verordnungsgeber im Berufskrankheitenrecht auf.

Neue internationalfamilienrechtliche Vorfragen im Sozialrecht

In der alltäglichen Wahrnehmung praktischer rechtlicher Arbeit erscheint das Sozialrecht eines Staates als eine in sich ruhende, geschlossene, komplexe und komplizierte Welt: In eigenen, den meisten Juristen unbekannten Gesetzen niedergelegt, beruht es auf einer eigenen Gesetzgebung, Systematik, Begrifflichkeit und Judikatur. Freilich ist das Sozialrecht auch ein Teil der es umgebenden und tragenden Rechtsordnung, weshalb deren Regeln auch jenes prägen.

Setzt eine zulässige Anfechtungsklage einen zulässigen Widerspruch voraus?

Eine Anfechtungsklage setzt zu ihrer Zulässigkeit grundsätzlich die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens voraus (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG; § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Ob das Vorverfahren aber nur erfolglos durchgeführt werden oder ob es auch mit einer Sachentscheidung enden muss, ist sehr umstritten. Insbesondere: Muss der Widerspruch, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird, form- und fristgemäß erhoben worden sein? Reicht es aus, wenn die Widerspruchsbehörde den Widerspruch sachlich bescheidet oder ist selbst dies entbehrlich?

Zur Ermessensausübung bei der Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern (§ 110 Abs. 2 SGB VII)

Nicht nur bei § 110 Abs. 1 SGB VII, sondern auch bei § 110 Abs. 2 SGB VII, stehen sich die Interessen der Schädiger als Schuldner und der Sozialversicherungsträger als Gläubiger des Regressanspruchs diametral gegenüber. Die Schuldner begehren einen (teilweisen) Regressverzicht und meinen, einen Anspruch darauf zu haben, die Gläubiger möchten ihren Anspruch nach § 110 Abs. 1 SGB VII, der nicht einfach nachzuweisen ist, ganz oder wenigstens teilweise behalten.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Leitsätzen

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Beitragsrecht: Rechtsreferendare / Beitragspflicht

§§ 7, 14, 28d, 28e, 28p SGB IV; § 37 HambJAG
Urteil des 12. Senats des BSG vom 31.3.2015 – B 12 R 1/13 R –
Anmerkung von Katja Meyerhoff, Hamburg

Vertragsarztrecht: Zahnarzt / Insolvenz

§§ 35, 80 InsO; § 362 BGB
Urteil des 6. Senats des BSG vom 14.12.2014 – B 6 KA 45/13 R
– Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt/Main

Unfallversicherung: Beschäftigung / Handballspielerin

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 7 SGB IV
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.4.2015 – B 2 U 5/14 R
mit Anmerkung von Christine Ramsauer und Manuela Gnauck-Stuwe, Hamburg

Soziales Entschädigungsrecht: Kausalität

§§ 1, 3, 12 VwRehaG; § 41 SGG
Urteil des 9. Senats des BSG vom 16.12.2014 – B 9 V 6/13 R –
Anmerkung von Wolfgang Keller, Mainz

Kurz notiert

Über 4000 Rechtsstreitigkeiten gingen 2015 beim BSG ein

Die 14 Senate des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel haben im letzten Jahr bei den Eingängen von 4032 Rechtsstreitigkeiten einen neuen Rekord aufgestellt. Mit diesem Ergebnis wurde das „Rekordjahr“ 2012, in dem insgesamt 3667 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden eingingen, erheblich übertroffen.

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-04
 

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