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Inhalt der Ausgabe 05/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Teil I)

Der Beitrag beleuchtet den Reformbedarf, der sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) für die gesetzliche Ausgestaltung der Witwen- und Witwerrenten in der Sozialversicherung ergibt. Exemplarisch wird die Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung betrachtet. In einem ersten Teil des Beitrags steht zu Beginn ein kurzer Überblick über die einfachrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Witwen-/Witwerrente im System der Rentenversicherung sowie die Bedeutung der Witwen- und Witwerrente für die Alterssicherung von Frauen.

Haftungsersetzung durch Unfallversicherung

Opfer von Verkehrsunfällen – gleichermaßen auch verletzte Schüler – beklagen sich bitter, wenn ihnen das Schmerzensgeld verweigert wird, welches anderen Verkehrs-Unfallopfern mit vergleichbaren Verletzungen zufließt. Für „immaterielle Schäden“ hat die Öffentlichkeit eine besondere Sensibilität entwickelt. Deshalb hat der Gesetzgeber 2002 das Schmerzensgeld in § 253 BGB auf vertragliche Ersatzansprüche ausgedehnt.

Überblick über Änderungen des SGB XI durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) ist ein Artikelgesetz, das im Wesentlichen in zwei Schritten in Kraft tritt. Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit allem, was daran hängt, erfolgt zum 1. Januar 2017; zum 1.1.2016 gab es Änderungen bei den Regelungen zur Information und Beratung von Pflegebedürftigen, vorbereitende Änderungen bei den Regelungen zum Begutachtungsverfahren und zur Qualitätssicherung, kleinere leistungsrechtliche Änderungen, die an die Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) anschließen, sowie vergütungsrechtliche Übergangsregelungen für die stationäre Pflege.

Ehrenamtliche Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe

Die Zuwanderung von Flüchtlingen ist Anlass für vielfältige Aktivitäten freiwilliger Helfer in allen Lebensbereichen. Neben den „klassischen“ Institutionen der freien Wohlfahrtspflege besteht eine große Zahl von kleineren und kleinsten Gruppen von Bürgern, die sich der Flüchtlingshilfe widmen. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen für die Einbeziehung dieser Aktivitäten in die gesetzliche Unfallversicherung.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Selbstverwaltung: Ausschüsse / Spiegelbildprinzip

Art. 20 GG; § 131 SGG; § 24 Satzung einer KZÄV
Urteil des 6. Senats des BSG vom 11.2.2015 – B 6 KA 4/14 R –
Anmerkung von Dr. Cordula Judith Scherer, Bonn

Künstlersozialversicherung: Abgabepflicht / Spitzenverband

§ 24 KSVG
Urteil des 3. Senats des BSG vom 22.4.2015 – B 3 KS 7/13 R –
Anmerkung von Andri Jürgensen, Kiel

Kinderzuschlag: Erbe / Bereites Mittel

§ 6b BKGG; §§ 11 ff. SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG v. 17.2.2015 – B 14 KG 1/14 R
mit Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg

Kurz notiert

„Zukunft der Pflegeversicherung – vom Babyboom zum Greisenstaat“

Der Titel der Tagung sei „zugegebenermaßen etwas provokativ“ räumte Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des BSG und Vorsitzender des Vorstands des Sozialrechtsverbands in seiner Begrüßung zu Beginn des Seminars ein. Peter Masuch, Präsident des BSG und Vorsitzender des Verbandsausschusses des Sozialrechtsverbands betonte, dass auch der große Zuspruch mit mehr als 150 Anmeldungen deutlich mache, wie sehr die Diskussion über die Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung als „Rückblick mit Ausblick“ den Nerv der Zeit treffe.

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-04
 

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