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Inhalt der Ausgabe 10/2024

Editorial

Für mehr Transparenz

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Wenn zwei sich beschenken, freut sich der Dritte?

Eine häufige Konstellation in der durch den Nachranggrundsatz geprägten Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) betrifft den Fall, dass der Leistungsberechtigte vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit eine Schenkung vollzogen hat und er nun zur Rückforderung wegen Verarmung berechtigt ist (§ 528 BGB).

Die untergesetzliche Regelbildung in der neueren Entwicklung des deutschen Krankenversicherungsrechts

Der enorme Aufschwung einer untergesetzlichen Normbildung, wie er in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahrzehnten zu beobachten ist, beruht vor allem auf stürmischen Veränderungen der medizinisch-gesundheitlichen Versorgung, in seiner Bedeutung weist er jedoch über den sozialen Teilbereich hinaus: Er zeigt exemplarisch, dass es bei der Regulierung extrem dynamischer Gesellschaftssektoren, in denen zunehmend komplexes, instabiles, experimentelles Wissen erzeugt und genutzt wird, eines institutionell gesicherten „Zusammenspiels“ der parlamentarisch- demokratischen Gesetzgebung mit einer „dezentralen“, den spezifischen Bedingungen des Sachbereichs angepassten Ordnungsbildung bedarf.

Die Änderung von § 51 Nr. 6 SGG und die Zuständigkeit der Sozialgerichte für das gesamte Soziale Entschädigungsrecht

Bis zum 31.12.2023 war der Rechtsweg für versorgungsrechtliche Streitigkeiten aufgeteilt: Das Hauptaugenmerk der Sozialgerichte lag auf der wirtschaftlichen Versorgung von Personen mit Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht; wesentliche Teile der Rehabilitation waren der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen.

Der Unfall ist der Vater des Arbeitsunfalls

Seit den Anfangsjahren dieses Jahrhunderts ist ein Prüfungsschema zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Umlauf, was im Jahrhundert davor und ab ovo der Unfallversicherung als dogmatisches Phänomen unbekannt war, weil das Vorliegen eines Arbeitsunfalls eher nach des Turnvater Jahns „Frisch, fromm, fröhlich, frei“ angegangen wurde – im Allgemeinen danach ausgerichtet, was der Streitpunkt war.

Das Recht auf zügige Entscheidung bei Personalmangel in Sozialverwaltungen

Anlass über „gute Verwaltung“ zu diskutieren bietet ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem November 2023 (BSG v. 23.11.2023 – B 8 SO 1/23 R, abgedruckt in diesem Heft S. 604 ff.). Dabei lag der Entscheidung die Frage zugrunde, ob einer Einrichtung, die Leistungen für einen Leistungsträger erbringt, ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn die Verwaltung über den Leistungsanspruch „zu spät“ entscheidet und ihn dann ablehnt.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten/Stationäre Unterbringung/Schadensersatzanspruch/Verspätete Entscheidung

BSG, Urteil des 8. Senats vom 23.11.2023 – B 8 SO 1/23 –
ECLI:DE:BSG:2023:231123UB8SO123R0 – Anmerkung von Marje Mülder, Regensburg

Beanspruchung von Kindergeld für sich selbst/ Kenntnis über den Aufenthalt der Mutter/Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung

BSG, Urteil des 10. Senats vom 14.12.2023 – B 10 KG 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB10KG122R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau

Krankenhausvergütung/Erstuntersuchung/Vorstationäre Behandlung/Ablehnung weiterer Behandlung gegen ärztlichen Rat

BSG, Urteil des 1. Senats vom 25.6.2024 – B 1 KR 12/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:250624UB1KR1223R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Henning Müller, Darmstadt

Kurz notiert

Geschichte und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Spiegel der Zeit

Vom 17. bis 19.6.2024 fand die 56. Richterwoche des Bundessozialgerichts (BSG) statt. Mit ihrem Motto „Geschichte und Rechtsprechung im Spiegel der Zeit“ stand sie im Zeichen des 70jährigen Bestehens der Sozialgerichtsbarkeit. Sozialrichter*innen, aber auch weitere Personen aus Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Forschung, Politik, Kirche und Verbänden nutzten auf der bundesweit größten Fortbildungsveranstaltung der Sozialgerichtsbarkeit die Gelegenheit zu fachlichem Austausch in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften.

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2024
Veröffentlicht: 2024-10-04
 

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