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Seit einigen Jahren ist die gesundheitsschädliche Wirkung von Feinstaub < 10 mm (= PM10) Korndurchmesser durch die Zusammenstellung von Studienergebnissen durch die WHO ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Seit 01.01.2005 darf der EU-Tagesmittelwert von maximal 50 mg/m3 nur noch an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. In Rheinland-Pfalz wird an 26 Messstationen in den Städten, einschließlich sechs Waldmessstationen Feinstaub PM10 gemessen. Bisher wurden in Rheinland-Pfalz in zwei Ballungszentren, nämlich Mainz und Ludwigshafen geltende Grenzwerte nicht eingehalten, so dass durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen Luftreinhaltepläne, in Verbindung mit Aktionsplänen erstellt wurden. Wegen „drohender Gefahr der Überschreitung“ wurden zwischenzeitlich drei weitere Aktionspläne erstellt, vier weitere befinden sich in Vorbereitung. Aufgrund verschiedener Quellenanteile für die Feinstaubbelastung an einer bestimmten Messstation (überregionale, -regionale und lokale), gibt es keine generellen Maßgaben, wie in den Kommunen das Problem zu lösen ist. Vielmehr muss auf der Grundlage einer systematischen Analyse der verfügbaren Daten zunächst versucht werden, den potenziellen Ursachen näher zu kommen. So konnte an der Messstation Ludwigshafen-Heinigstraße eher rege Bautätigkeiten in der Innenstadt als Hauptursache für zahlreiche Überschreitungstage ausgemacht werden, während an der Mainzer Parcusstraße eher die Verkehrsbelastung die zentrale Rolle spielt. Entsprechend angepasst sind Maßnahmenpakete für die spezifischen Situationen in den betroffenen Kommunen zu entwickeln. Wenn auch das LUWG zentral zuständig zur Erstellung der Pläne ist, so werden die Pläne letztlich doch in enger Kooperation mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen entwickelt. Dies ist auch insofern unverzichtbar als die Kommunen die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen haben. Liegt der Entwurf des Planes vor, so wird in Form einer Bekanntmachung und Offenlage über vier bis sechs Wochen die Bevölkerung beteiligt. Ergriffene Maßnahmen werden über eine Wirkungskontrolle so eng wie möglich begleitet, um das Wissen um die Effektivität der Maßnahmen sukzessive zu verbessern
.Das Immissionsniveau an einer Hauptverkehrsstraße in der brandenburgischen Stadt Frankfurt (Oder) wurde eine Woche vor, während und nach einer fast vollständigen Sperrung untersucht. Zur Bestimmung der Immissionsanteile wurden die Messwerte eines benachbarten städtischen Messpunktes sowie einer regionalen Hintergrund-Messstation herangezogen. Die Untersuchung zeigt die maximal möglichen Stellmöglichkeiten von verkehrsbezogenen Maßnahmen auf die Immissionssituation in einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße. Der Straßenverkehr reduzierte sich von 26.000 Kfz pro Tag (Wochenmittel) auf den Anliegerverkehr von 5.000 Kfz pro Tag. Diese Reduzierung um ca. 80% zog eine Verringerung der verkehrsbedingten Zusatzbelastung für NOx und NO2 um ebenfalls 80% nach sich. Für PM10 Schwebstaub ergab sich im Zeitraum der Sperrung an der verkehrsbezogenen Messstelle eine Reduzierung auf das Niveau der städtischen Hintergrundmessstation. Ein Vergleich mit einer ähnlichen verkehrsbezogenen Immissionsmessstelle ergab, dass neben einer Absenkung des Immissionsniveaus an Straßen auch die Anzahl der Überschreitungstage mit einem PM10-Tagesmittel > 50 mg/m3 reduziert werden kann.
Die TA Luft (2002) enthält keinen Immissionswert für Ammoniak. Für Anlagen, die Ammoniak (NH3) emittieren, ist im Rahmen der Sonderfallprüfung der Nachweis zu führen, dass eine Gesamtbelastung von 10 mg/m3 (Jahresmittelwert) an keinem maßgeblichen Beurteilungspunkt (empfindliche Pflanzen oder Ökosysteme) überschritten wird. Dieser Wert berechnet sich aus der max. zulässigen anlagenspezifischen Zusatzbelastung von 3 mg/m3 und der in der TA Luft – angesichts fehlender Messdaten – per Konvention festgelegten max. NH3-Vorbelastung von 7 mg/m3. Aufgrund der Bedeutung dieses Wertes für die Genehmigungspraxis war die Bestimmung der Ammoniakbelastung in einer viehstarken Gegend ein primäres Ziel der hier beschriebenen Untersuchungen. Zur Ermittlung der NH3-Hintergrundkonzentration wurden an 3 Standorten im Regierungsbezirk Münster (Kreis Steinfurt), einer der viehstärksten Gegenden in NRW, sowie am südlichen Stadtrand von Essen (Vergleichsstandort) Ammoniakmessungen sowohl mittels eines kontinuierlich registrierenden Messgerätes (AC 31, Fa. Ansyco) als auch mit Hilfe von Passiv-Sammlern (Ferm, 1991) in der Zeit von 2003 bis 2005 durchgeführt. Insgesamt kann auf der Basis dieser Messungen davon ausgegangen werden, dass die Ammoniakvorbelastung an Standorten in ländlichen Gebieten mit hoher Viehdichte über dem in der TA Luft per Konvention festgelegten Wert von max. 7 mg/m3 zeitweise liegen kann. Die Analyse der Daten zeigt, dass die hohen Jahresmittelwerte im Münsterland maßgeblich durch Episoden mit sehr hohen Werten, die insbesondere im Frühjahr und Spätherbst auftreten und höchstwahrscheinlich auf das Ausbringen von Gülle zurückzuführen sind, geprägt werden.
Am 24. Februar 2006 ist die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters in Kraft getreten und gilt damit gemäß Artikel 249 EG unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung führt das „Pollutant Release and Transfer Register“ (PRTR) ein. Damit soll die Öffentlichkeit regelmäßig sowohl über wesentliche Emissionen von Schadstoffen, als auch über das Verbringen der Abfälle aus Industriebetrieben informiert werden. Erheblich ist dabei die Erweiterung der Berichtspflichten von Betreibern aller Industrieanlagen, die unter anderem nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Damit sind bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte nahezu alle umweltintensiven Anlagen betroffen. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen auf, die durch die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung auf Anlagenbetreiber und Behörden zukommen und setzt sich mit den Schwierigkeiten einer Umsetzung der derselben in das nationale Recht auseinander.
Aktueller Überblick – Stand: Juli 2006
Rezensionen:
Hinweise:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2006.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
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